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Schlatter & Zahl Rechtsanwälte · Veranstaltungsrecht

Red Flag 05

„Wer aufs Event kommt, stimmt allen Fotos zu.“

Ein Eintritt ist keine pauschale Fotoeinwilligung.

Warum das eine Red Flag ist

Die Teilnahme allein erlaubt nicht jede Aufnahme und Veröffentlichung. Zweck, Motiv und Verwendung müssen zusammen mit einer passenden Rechtsgrundlage geprüft werden. Je nach Situation kann eine Interessenabwägung in Betracht kommen oder eine Einwilligung nötig sein. Ein Hinweisschild informiert, ersetzt aber keine erforderliche Einwilligung.

Zum Beispiel

Ein Gast ist groß auf einem Foto zu sehen, das später für Werbung genutzt wird. Ein allgemeiner Hinweis am Eingang beantwortet nicht, ob diese konkrete Nutzung zulässig ist.

So geht’s besser

  1. Aufnahmen und geplante Veröffentlichungen nach Zweck und Motiv unterscheiden; die passende Rechtsgrundlage prüfen.
  2. Gäste verständlich informieren und erforderliche Einwilligungen gezielt und nachweisbar einholen.
  3. Fototeam und Veröffentlichende briefen; den Umgang mit Einwänden und besonders schutzbedürftigen Personen festlegen.
Quellen & weiterführende Informationen