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Schlatter & Zahl Rechtsanwälte · Veranstaltungsrecht

Red Flag 02

„Haften tut bestimmt der Dienstleister.“

Eine Beauftragung klärt noch nicht jede Verantwortung.

Warum das eine Red Flag ist

Dienstleister können für ihre Leistungen verantwortlich sein. Daraus folgt aber nicht, dass sämtliche Pflichten und Haftungsrisiken des Veranstalters verschwinden. Maßgeblich sind unter anderem die konkrete Aufgabe, wirksame Vereinbarungen und eigene Organisationspflichten; auch das Verhalten von Erfüllungsgehilfen kann zugerechnet werden.

Zum Beispiel

Ein Dienstleister baut eine Absperrung auf. Trotzdem ist nicht automatisch geklärt, wer die Position vorgibt, den Aufbau prüft und Änderungen während des Betriebs veranlasst.

So geht’s besser

  1. Leistungen, Verantwortungsbereiche und Übergaben im Vertrag eindeutig beschreiben.
  2. Verbleibende Organisations-, Auswahl- und Kontrollpflichten für den konkreten Auftrag rechtlich prüfen.
  3. Dokumentation und Versicherungsschutz mit der tatsächlichen Aufgabenverteilung abstimmen.
Quellen & weiterführende Informationen