Warum das eine Red Flag ist
Dienstleister können für ihre Leistungen verantwortlich sein. Daraus folgt aber nicht, dass sämtliche Pflichten und Haftungsrisiken des Veranstalters verschwinden. Maßgeblich sind unter anderem die konkrete Aufgabe, wirksame Vereinbarungen und eigene Organisationspflichten; auch das Verhalten von Erfüllungsgehilfen kann zugerechnet werden.
Zum Beispiel
Ein Dienstleister baut eine Absperrung auf. Trotzdem ist nicht automatisch geklärt, wer die Position vorgibt, den Aufbau prüft und Änderungen während des Betriebs veranlasst.
So geht’s besser
- Leistungen, Verantwortungsbereiche und Übergaben im Vertrag eindeutig beschreiben.
- Verbleibende Organisations-, Auswahl- und Kontrollpflichten für den konkreten Auftrag rechtlich prüfen.
- Dokumentation und Versicherungsschutz mit der tatsächlichen Aufgabenverteilung abstimmen.
