Warum das eine Red Flag ist
Die Bezeichnung „höhere Gewalt“ beantwortet nicht automatisch, was bei einem Ausfall passiert. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, wirksame Vertragsregelungen und gesetzliche Folgen. Eine Störung der Geschäftsgrundlage kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anpassung rechtfertigen; sie ist kein pauschaler Ausstieg aus jedem Vertrag.
Zum Beispiel
Eine Veranstaltung kann wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses nicht wie geplant stattfinden. Die Klausel nennt nur „höhere Gewalt“, sagt aber nichts über Mitteilung, Ersatztermin oder Zahlungen.
So geht’s besser
- Relevante Ausfallsituationen und ihre Auswirkungen für die jeweiligen Verträge durchdenken.
- Mitteilungspflichten, mögliche Ersatzleistungen und Zahlungsfolgen klar und rechtlich wirksam regeln.
- Im tatsächlichen Ausfall die Vertragslage und gesetzlichen Voraussetzungen prüfen, statt nur auf das Schlagwort zu verweisen.
