Warum das eine Red Flag ist
Ein pauschaler Haftungsausschluss schafft keine verlässliche Absicherung. In AGB gelten Grenzen, insbesondere bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grobem Verschulden. Welche Regelung zulässig ist, hängt auch von Vertrag und Vertragspartnern ab. Für eigenen Vorsatz kann die Haftung nicht im Voraus erlassen werden.
Zum Beispiel
Im Vertrag steht „Jegliche Haftung ist ausgeschlossen“. Nach einem Schaden wird deutlich, dass der Satz auch Fälle erfasst, die sich so nicht wirksam ausschließen lassen.
So geht’s besser
- Die tatsächlichen Leistungs- und Schadensrisiken sowie die betroffenen Vertragspartner bestimmen.
- Haftungsregelungen differenziert formulieren und auf ihre Wirksamkeit prüfen lassen.
- Vertragliche Regelungen mit Prävention, Dokumentation und geeignetem Versicherungsschutz verbinden.
